NEUE VERPFLICHTUNG: HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR OBJEKTE VON FERIENVERMIETUNG

Seit dem 11. April muss für Ferienvermietungsobjekte eine Haftpflichtversicherung über einen Mindestbetrag von 300.000 Euros und einer Eigenbeteiligung von höchstens 600 € abgeschlossen werden, mit der die Haftpflicht für alle körperlichen und materiellen Schäden abgedeckt wird, die die Nutzer der Immobilie während ihres Aufenthaltes erleiden könnten. Dies gilt für die geregelten Vermietungen, die unter das Tourismusgesetz der Balearen fallen (Gesetz 8/2012).

_****Im Unterschied zu den Saisonvermietungen, für die keine Versicherung der Immobilie vorgeschrieben ist. _

Wenn die entsprechende Versicherung nicht abgeschlossen wird, kann dies folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

 **Administratives Vergehen **

 **Haftpflicht gegenüber dem Mieter (Tourist) **

Unser Rat: Die Eigentümer müssten Kontakt zu einer Versicherung aufnehmen, um diese rechtliche Bedingung zu erfüllen, die ab April Vorschrift ist.

_WIR STEHEN FÜR WEITERGEHENDE INFORMATION GERNE ZU IHRER VERFÜGUNG _

WWW.ILLESLEX.COM **971.728.008 [email protected] **

**PALMA DE MALLORCA – POLLENÇA – SANTANYÍ - PORT D´ANDRATX - SÓLLER **

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